Selbstverwaltung

Lehrer und Eltern prägen gemeinsam die Schule. In den Organen der gemeinnützigen Genossenschaft werden folgende Aufgaben bearbeitet:

Daneben gibt es noch

das Schulbüro,

das Schlichtungsgremium

und die verschiedenen Arbeitskreise oder Projekte, in denen Lehrer und Eltern nach eigenen Interessen und Fähigkeiten ihren persönlichen Beitrag leisten.

Jede Mitarbeit ist erwünscht und herzlichst willkommen.

 

Der Vorstand

Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach außen. Er führt alle laufenden Geschäfte der Genossenschaft und sorgt für die wirtschaftliche Seite des Schulbetriebs. Wesentliche Handlungsgrundlage ist dabei die Dreigliederung des sozialen Organismus von Rudolf Steiner. Zu seiner Unterstützung stellt er einen Geschäftsführer ein, der an den Sitzungen des Vorstands teilnimmt.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat bestätigt.
 

Der Aufsichtsrat

Die Aufgaben des Aufsichtsrates liegen in der Beratung des Vorstandes und der Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation der Genossenschaft. Dazu trifft sich der Aufsichtsrat mindestens 4 mal im Jahr. Bei diesen Sitzungen werden die Prüfberichte, die Finanzplanung und der Haushaltsplan analysiert. Sonstige Risiken die sich durch gesellschaftliche Änderungen (z.B. Schulzeitordnung) oder in der Geschäftstätigkeit ergeben werden betrachtet. Der Aufsichtsrat prüft, ob Sie durch die entsprechenden Gremien in Ihrer Arbeit berücksichtigt werden.

Der rechtliche Rahmen ist im Genossenschaftsrecht und in der Satzung Teil IV-Organe Untergliederung B. Der Aufsichtsrat näher geregelt.

 

Die Geschäftsführung

In der Satzung unserer Genossenschaft ist unter §12 Geschäftsführung folgendes beschrieben:
  1. Der Vorstand leitet die Genossenschaft gemeinschaftlich in eigener Verantwortung.
  2. Er führt die Geschäfte der eG gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Er arbeitet dabei vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat und der Trägerkonferenz zusammen.
  3. Der Vorstand kann Aufgaben an Arbeitskreise und Einzelpersonen übertragen.

Da unser Vorstand ehrenamtlich arbeitet, hat er zur Durchführung der alltäglichen Geschäfte einen Geschäftsführer angestellt. Dieser ist in erster Linie für den Ablauf der Verwaltung und den kaufmännischen Bereich der Schule verantwortlich (Jahresabschluss, Finanzen, Steuern). Er ist zuständig für den Kontakt zu Personalwesen, die Gebäude, Vertretung der Genossenschaft nach Außen (Verbände usw.). Er nimmt regelmäßig an Vorstand und Finanzkreis teil.

Der Geschäftsführer arbeitet eng mit dem Lehrerkollegium zusammen und berät die Pädagogen in wirtschaftlich relevanten Fragen, zeigt die ökonomischen Konsequenzen von pädagogischen Entscheidungen auf und nimmt an der internen Schulführung und den Konferenzen teil.

Darüber hinaus gibt es einen dynamischen Bereich, der auch aus der jeweiligen Persönlichkeit des Geschäftsführers heraus an jeder Waldorfschule unterschiedlich entwickelt wird. In diesem Bereich ist die Frage der Öffentlichkeitsarbeit, kommunikative Impulse in die Schulgemeinschaft zu geben, der Zukunftsentwicklung der Schule und das Aufzeigen von Konsequenzen des Tuns und Unterlassens angesiedelt.

Ansprechpartner: Detlev Dösch
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oder über das Schulbüro unter 089 / 964758

 

Das Kollegium

Aufgaben:

Satzungsgemäß trägt das Kollegium die Verantwortung für den pädagogischen Bereich der Schule und entsendet Kollegen in den Vorstand und Aufsichtsrat. Es arbeitet auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners und ist hier auf Grund seiner Fachkompetenz nicht weisungsgebunden.

Es muss alle Schritte und Entscheidungen unter Berücksichtigung der Lebensfähigkeit der Schule treffen und mit den anderen Organen der Schulgemeinschaft abstimmen. Grundlage für das Abstimmungsverfahren ist das jeweils gültige Organisationsmodell.

Mitgliedschaft:

Mitglied des Kollegiums sind alle unterrichtenden Lehrer. Mitarbeiter der Schule und Gastlehrer können durch Kollegiumsbeschluss in der Konferenz mitarbeiten.

Die Zuwahl neuer Kollegen erfolgt nach Vorgespräch, Vorstellung und Beratung durch das Kollegium.

Lehrerkonferenz:

Die unterrichtenden Lehrer treffen sich wöchentlich zur Konferenz, an der durch Kollegiumsbeschluss auch sonstige Mitarbeiter und Gastlehrer teilnehmen. Die gemeinsame Arbeit bedingt regelmäßige Teilnahme. Es wird ein Konferenzprotokoll geführt.

  • In der Pädagogischen Konferenz werden u.a. Fragen der Schulorganisation, und Unterrichtsgestaltung bearbeitet, Unterrichtsberichte gegeben, Schüler- und Klassenbesprechungen durchgeführt.

  • Eine ständige methodisch-didaktische Fortbildung ist ebenso Bestandteil der Konferenz wie eine gemeinsame künstlerische Arbeit.

  • Die Schulleitungskonferenz befasst sich mit allen Fragen der kollegialen Schulleitung, nimmt Selbstverwaltungsaufgaben wahr und plant verantwortungsvoll die Erhaltung und Entwicklung des Schulunternehmens.

In der Regel kann jede Kollegin und jeder Kollege nach einer Einarbeitungszeit in die Waldorfpädagogik und in den konkreten Schulzusammenhang auf eigenen oder auf Wunsch der Schulleitungskonferenz in sie aufgenommen werden, wenn vorher eine gründliche Beratung in der Schulleitungskonferenz stattgefunden hat. Zur Abgrenzung der Aufgaben siehe Satzung und geltendes Organisationsmodell.

Gemeinsame Sitzungen mit den verantwortlichen Gremien der Schulgemeinschaft (Vorstand, Trägerkonferenz etc.) finden in einem zu verabredenden Turnus statt.

Wichtige längerfristige Delegationen werden in der Ämterliste aufgezeichnet.

Die Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Lehrer sind dem gelben Heft zu entnehmen.

Kollegiumfoto (Schuljahr 2010/2011)

Kollegium Foto 2011


 

Das Schulbüro

Die Aufgaben:

1.     Interessierte Eltern beraten und informieren

2.     Organisatorische Abwicklung des Aufnahmeverfahrens

3.     Telefonischer Kontakt nach außen, Weiterleitung von Nachrichten

4.     Postverteilerstelle (Ranzen- und Briefpost)

5.     Materialbestellung und – verwaltung

6.     Vorbereitende Tätigkeiten für Buchhaltung und Geschäftsführung

7.     Betreuung kranker o. verletzter Kinder

8.     Betreuung der Hausapotheke und Reiseapotheken

9.     Fundsachenannahme- und –ausgabe bzw. –auslage bei Monatsfeiern

10.   Ausgabe von Formularen und Bestätigungen

11.   Eingabe von Daten in die Datenbank; Aktualisierung der Datenbank

12.   Versand von Serienbriefen

13.   Schreibarbeiten für Lehrer

14.   PR (Plakatverteilung, Versand von Einladungen)

15.   Entgegennahme, Weiterleitung, Verwaltung und Dokumentation der Entschuldigungen (mündl. + schriftl.)

Kurz gesagt, wir verstehen uns als dienstleistender Mittelpunkt der Schule für alle am Schulleben beteiligten Menschen.

Mit Ausnahme der Schulferien sind wir in der Regel telefonisch und persönlich im Schulbüro in der Zeit von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar.

Tel.: 089/964758, Fax.: 089/967536

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Die Trägerkonferenz

Im Unterschied zu einem Arbeitskreis ist die Trägerkonferenz ein Satzungsorgan der Schule. Die Mitglieder der Trägerkonferenz bestehen aus Vertretern der einzelnen Arbeitskreise, des Vorstand, des Aufsichtsrat, des Kollegiums sowie Elternvertreter aller Klassen.

Das Selbstbild der Trägerkonferenz:

Wir sehen uns als beratendes, verbindendes und stützendes Organ – eine Drehscheibe des Austauschs zwischen Eltern und Lehrern. Unser Handeln ist geprägt von Vertrauen, Transparenz und einer einmütigen Vernetzung sämtlicher Schulorgane für eine lebendige und zukunftsorientierte Waldorfschule.

Wir begegnen uns wertschätzend und respektvoll mit Offenheit im Hören, Denken und Reden. Wir verstehen uns als soziale Gemeinschaft, die die Rahmenbedingungen für die beste zeitgemäße Waldorfschule stützt.

Termin: monatlich donnerstags ab 20.00 Uhr

Im Schuljahr 2012:

12.01.2012 -> Lehrer-Trägerkonferenz
16.02.2012
15.03.2012
19.04.2012
10.05.2012
14.06.2012
12.07.2012

Ansprechpartner: Herr Oberfell
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Schlichtungsgremium

An unserer Schule ist ein Schlichtungsgremium gegründet worden, dessen Mitglieder von der Trägerkonferenz gewählt werden. Diese Lehrer und Eltern haben die Aufgabe, bei Konflikten durch Anhören und Gespräche mit allen Beteiligten zu einer Klärung zu kommen und zu vermitteln.

Ansprechpartner: Herr Büscher
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