Organe unserer Schule
Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern prägen gemeinsam die Schule
Die gemeinnützige Genossenschaft nennt in ihrer Satzung die nachfolgenden Organe. Sie teilen sich die Aufgaben der Selbstverwaltung:
Vorstand – Leitung und rechtsverbindliche Vertretung der Genossenschaft
Aufsichtsrat – Überwachung und Beratung des Vorstandes
Geschäftsführung – Durchführung der alltäglichen Geschäfte
Kollegium – Entscheidung über pädagogische und kulturelle Fragen
Trägerkonferenz – Erarbeitung der wichtigsten Vorhaben der Schulgemeinschaft und deren Koordination, z.B. über die Arbeitskreise
Generalversammlung – Information, Aussprache und Entlastung
Daneben gibt es noch das Schulbüro, der Schlichtungskreis und die verschiedenen Arbeitskreise oder Projekte, in denen Lehrerinnen und Lehrer und Eltern nach eigenen Interessen und Fähigkeiten ihren persönlichen Beitrag leisten.
Jede Mitarbeit ist erwünscht und herzlichst willkommen.
Vorstand
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach außen. Er führt alle laufenden Geschäfte der Genossenschaft und sorgt für die wirtschaftliche Seite des Schulbetriebs. Wesentliche Handlungsgrundlage ist dabei die Dreigliederung des sozialen Organismus von Rudolf Steiner. Zu seiner Unterstützung stellt er einen Geschäftsführer ein, der an den Sitzungen des Vorstands teilnimmt.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat bestätigt.
Derzeitig im Amt:
- Örs Balogh
- Dr. Ulrich Gutdeutsch
- Karin Hoyler
- Margaretha Palzkill
- Marijana Satschko
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und prüft die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Genossenschaft. Dazu trifft sich der Aufsichtsrat mindestens 4mal im Jahr. Bei diesen Sitzungen werden die Prüfberichte, die Finanzplanung und der Haushaltsplan analysiert. Sonstige Risiken, die sich durch gesellschaftliche Änderungen (z. B. Schulzeitordnung) oder in der Geschäftstätigkeit ergeben, werden betrachtet. Der Aufsichtsrat prüft, ob sie durch die entsprechenden Gremien berücksichtigt werden.
Der rechtliche Rahmen ist im Genossenschaftsrecht und in der Satzung Teil IV-Organe Untergliederung B. Der Aufsichtsrat näher geregelt.
- Odile Caron-Spielberg
- Ulrich Obermair
- Arno Schmid
- Dr. Philipp Somrowsky
- Franziska Wirth
Geschäftsführung
Da unser Vorstand ehrenamtlich arbeitet, hat er zur Durchführung der alltäglichen Geschäfte eine Geschäftsführung angestellt. Diese ist in erster Linie für den Ablauf der Verwaltung und den kaufmännischen Bereich der Schule verantwortlich (Jahresabschluss, Finanzen, Steuern). Zu den weiteren Aufgaben zählen u.a. Personalwesen, Gebäude und die Vertretung der Genossenschaft nach Außen (Verbände usw.). Sie nimmt regelmäßig an Vorstands- und Finanzkreissitzungen teil.
Die Geschäftsführung arbeitet eng mit dem Lehrerkollegium zusammen und berät die Pädagoginnen und Pädagogen in wirtschaftlich relevanten Fragen, zeigt die ökonomischen Konsequenzen von pädagogischen Entscheidungen auf und nimmt an den Konferenzen teil.
Darüber hinaus gibt es einen dynamischen Bereich, der sich aufgrund der jeweiligen Persönlichkeit in der Geschäftsführung an der Waldorfschule unterschiedlich entwickelt. Darunter fallen z. B. Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und kommunikative Impulse in die Schulgemeinschaft, Zukunftsentwicklung der Schule und einen intensiven Dialog mit den Organen und Gremien.
Geschäftsführer: Dr. Guido Schafmeister
email: gf@
waldorf-ism.de oder über das Schulbüro unter (089) 923 55 99-0
Lehrerkonferenz:
Die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer treffen sich wöchentlich zur Konferenz, an der durch Kollegiumsbeschluss auch sonstige Mitarbeiterinnen Mitarbeiter und Gastlehrerinnen und Gastlehrer teilnehmen. Die gemeinsame Arbeit bedingt regelmäßige Teilnahme.
Im Teil „Pädagogische Konferenz“ werden u.a. Fragen der Schulorganisation und Unterrichtsgestaltung bearbeitet, Unterrichtsberichte gegeben, Schüler- und Klassenbesprechungen durchgeführt.
Eine ständige methodisch-didaktische Fortbildung ist ebenso Bestandteil der Konferenz wie die gemeinsame künstlerische Arbeit.
Der Teil „Schulleitungskonferenz“ befasst sich mit allen Fragen der kollegialen Schulleitung, nimmt Selbstverwaltungsaufgaben wahr und plant verantwortungsvoll die Erhaltung und Entwicklung des Schulunternehmens. In der Regel können jede Kollegin und jeder Kollege nach einer Einarbeitungszeit in die Waldorfpädagogik und in den konkreten Schulzusammenhang auf eigenen oder auf Wunsch der Schulleitungskonferenz in sie aufgenommen werden. Gemeinsame Sitzungen mit den verantwortlichen Gremien der Schulgemeinschaft (Vorstand, Trägerkonferenz etc.) finden in einem verabredeten Turnus statt.
Wichtige längerfristige Delegationen werden in der Ämterliste aufgezeichnet.
Die Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Lehrer sind dem gelben Heft zu entnehmen.
Trägerkonferenz
Die Trägerkonferenz ist ein Satzungsorgan der Schule. Die Mitglieder der Trägerkonferenz bestehen aus Vertretern der einzelnen Arbeitskreise, des Vorstands, des Aufsichtsrats, des Kollegiums sowie Elternvertreter aller Klassen.
Selbstbild der Trägerkonferenz:
Wir sehen uns als beratendes, verbindendes und stützendes Organ – eine Drehscheibe des Austauschs zwischen Eltern und Lehrenden. Unser Handeln ist geprägt von Vertrauen, Transparenz und einer einmütigen Vernetzung sämtlicher Schulorgane für eine lebendige und zukunftsorientierte Waldorfschule.
Wir begegnen uns wertschätzend und respektvoll mit Offenheit im Hören, Denken und Reden. Wir verstehen uns als soziale Gemeinschaft, die die Rahmenbedingungen für die beste zeitgemäße Waldorfschule stützt.
Das Schulbüro
Unser Schulbüro ist der „dienstleistende" Mittelpunkt der Schule für alle am Schulleben beteiligten Menschen.
Mit Ausnahme der Schulferien ist das Schulbüro in der Regel telefonisch und persönlich werktäglich in der Zeit von 8 bis 13 Uhr erreichbar.
Tel.: (089) 923 55 99-0
Fax.: (089) 923 55 99-10