Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen und Eltern prägen gemeinsam die Schule

Die gemeinnützige Genossenschaft nennt in ihrer Satzung die nachfolgenden Organe. Sie teilen sich die Aufgaben der Selbstverwaltung:

  • Vorstand – Leitung und rechtsverbindliche Vertretung der Genossenschaft
  • Aufsichtsrat – Überwachung und Beratung des Vorstandes
  • Geschäftsführung – Durchführung der alltäglichen Geschäfte
  • Kollegium – Entscheidung über pädagogische und kulturelle Fragen
  • Trägerkonferenz – Erarbeitung der wichtigsten Vorhaben der Schulgemeinschaft und deren Koordination, z.B. über die Arbeitskreise
  • Generalversammlung – Information, Aussprache und Entlastung

Daneben gibt es noch das Schulbüro, der Schlichtungskreis und die verschiedenen Arbeitskreise oder Projekte, in denen Lehrer*innen und Eltern nach eigenen Interessen und Fähigkeiten ihren persönlichen Beitrag leisten.

Jede Mitarbeit ist erwünscht und herzlichst willkommen.

Vorstand

Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach außen. Er führt alle laufenden Geschäfte der Genossenschaft und sorgt für die wirtschaftliche Seite des Schulbetriebs. Wesentliche Handlungsgrundlage ist dabei die Dreigliederung des sozialen Organismus von Rudolf Steiner. Zu seiner Unterstützung stellt er einen Geschäftsführer ein, der an den Sitzungen des Vorstands teilnimmt.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat bestätigt.

Derzeitig im Amt:

  • Nathalie Blandin

  • Dr. Gerd Breitenbach

  • Dr. Ulrich Gutdeutsch

  • Karin Hoyler

  • Marijana Satschko

 

 

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und prüft die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Genossenschaft. Dazu trifft sich der Aufsichtsrat mindestens 4mal im Jahr. Bei diesen Sitzungen werden die Prüfberichte, die Finanzplanung und der Haushaltsplan analysiert. Sonstige Risiken, die sich durch gesellschaftliche Änderungen (z. B. Schulzeitordnung) oder in der Geschäftstätigkeit ergeben, werden betrachtet. Der Aufsichtsrat prüft, ob sie durch die entsprechenden Gremien berücksichtigt werden.

Der rechtliche Rahmen ist im Genossenschaftsrecht und in der Satzung Teil IV-Organe Untergliederung B. Der Aufsichtsrat näher geregelt.

  • Szilvia Becker

  • Ulrich Obermair

  • Sven Oetzbach

  • Arno Schmid

  • Dr. Philipp Somrowsky

  • Jens Stahmann

  • Dr. Klaus Weißinger

Geschäftsführung

Da unser Vorstand ehrenamtlich arbeitet, hat er zur Durchführung der alltäglichen Geschäfte eine Geschäftsführung angestellt. Diese ist in erster Linie für den Ablauf der Verwaltung und den kaufmännischen Bereich der Schule verantwortlich (Jahresabschluss, Finanzen, Steuern). Zu den weiteren Aufgaben zählen u.a. Personalwesen, Gebäude und die Vertretung der Genossenschaft nach Außen (Verbände usw.). Sie nimmt regelmäßig an Vorstands- und Finanzkreissitzungen teil.

Die Geschäftsführung arbeitet eng mit dem Lehrerkollegium zusammen und berät die Pädagogen in wirtschaftlich relevanten Fragen, zeigt die ökonomischen Konsequenzen von pädagogischen Entscheidungen auf und nimmt an den Konferenzen teil.

Darüber hinaus gibt es einen dynamischen Bereich, der sich aufgrund der jeweiligen Persönlichkeit in der Geschäftsführung an der Waldorfschule unterschiedlich entwickelt. Darunter fallen z. B. Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und kommunikative Impulse in die Schulgemeinschaft, Zukunftsentwicklung der Schule und einen intensiven Dialog mit den Organen und Gremien.

Geschäftsführer: Dr. Guido Schafmeister

email: gf@waldorf-ism.de oder über das Schulbüro unter (089) 923 55 99-0

Das Kollegium

Satzungsgemäß trägt das Kollegium die Verantwortung für den pädagogischen Bereich der Schule und entsendet Kollegen in den Vorstand und Aufsichtsrat. Es arbeitet auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners und ist hier auf Grund seiner Fachkompetenz nicht weisungsgebunden.

Es muss alle Schritte und Entscheidungen unter Berücksichtigung der Lebensfähigkeit der Schule treffen und mit den anderen Organen der Schulgemeinschaft abstimmen. Grundlage für das Abstimmungsverfahren ist das jeweils gültige Organisationsmodell.

Mitglied des Kollegiums sind alle unterrichtenden Lehrer*innen. Mitarbeiter*innen der Schule und Gastlehrer*innen können durch Kollegiumsbeschluss in der Konferenz mitarbeiten.

Die Zuwahl neuer Kolleg*innen erfolgt nach Vorgespräch, Vorstellung und Beratung durch das Kollegium.

Lehrerkonferenz:

Die unterrichtenden Lehrer*innen treffen sich wöchentlich zur Konferenz, an der durch Kollegiumsbeschluss auch sonstige Mitarbeiter*innen und Gastlehrer*innen teilnehmen. Die gemeinsame Arbeit bedingt regelmäßige Teilnahme.

Im Teil „Pädagogische Konferenz“ werden u.a. Fragen der Schulorganisation und Unterrichtsgestaltung bearbeitet, Unterrichtsberichte gegeben, Schüler- und Klassenbesprechungen durchgeführt.

Eine ständige methodisch-didaktische Fortbildung ist ebenso Bestandteil der Konferenz wie die gemeinsame künstlerische Arbeit.

Der Teil „Schulleitungskonferenz“ befasst sich mit allen Fragen der kollegialen Schulleitung, nimmt Selbstverwaltungsaufgaben wahr und plant verantwortungsvoll die Erhaltung und Entwicklung des Schulunternehmens. In der Regel können jede Kollegin und jeder Kollege nach einer Einarbeitungszeit in die Waldorfpädagogik und in den konkreten Schulzusammenhang auf eigenen oder auf Wunsch der Schulleitungskonferenz in sie aufgenommen werden. Gemeinsame Sitzungen mit den verantwortlichen Gremien der Schulgemeinschaft (Vorstand, Trägerkonferenz etc.) finden in einem verabredeten Turnus statt.

Wichtige längerfristige Delegationen werden in der Ämterliste aufgezeichnet.

Die Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Lehrer sind dem gelben Heft zu entnehmen.

Trägerkonferenz

Die Trägerkonferenz ist ein Satzungsorgan der Schule. Die Mitglieder der Trägerkonferenz bestehen aus Vertretern der einzelnen Arbeitskreise, des Vorstands, des Aufsichtsrats, des Kollegiums sowie Elternvertreter aller Klassen.

Selbstbild der Trägerkonferenz:

Wir sehen uns als beratendes, verbindendes und stützendes Organ – eine Drehscheibe des Austauschs zwischen Eltern und Lehrern. Unser Handeln ist geprägt von Vertrauen, Transparenz und einer einmütigen Vernetzung sämtlicher Schulorgane für eine lebendige und zukunftsorientierte Waldorfschule.

Wir begegnen uns wertschätzend und respektvoll mit Offenheit im Hören, Denken und Reden. Wir verstehen uns als soziale Gemeinschaft, die die Rahmenbedingungen für die beste zeitgemäße Waldorfschule stützt.

Das Schulbüro

Unser Schulbüro ist der „dienstleistende" Mittelpunkt der Schule für alle am Schulleben beteiligten Menschen.

Mit Ausnahme der Schulferien ist das Schulbüro in der Regel telefonisch und persönlich werktäglich in der Zeit von 8 bis 13 Uhr erreichbar.

Tel.: (089) 923 55 99-0

Fax.: (089) 923 55 99-10

buero@waldorf-ism.de

Waldorfschule Ismaning

Die Waldorfschule Ismaning bei München besteht seit 1986 als Alternative zu staatlichen Regelschulen. Heute besuchen ca. 400 Schülerinnen und Schüler die Klassen 1-13. Unsere Kinder und Jugendlichen werden in ihrer gesamten Persönlichkeit gefördert und über den Waldorfabschluss hinaus bis zur staatlichen Mittleren Reife bzw. zum Abitur geführt.

Schulbüro

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